Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2 (Seminar | Ostfildern)
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre. Ziel der Weiterbildung Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere…
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